
Wasserzähler
Wasserzählerwechsel durch die TECOBA GmbH
Um den Wasserverbrauch der einzelnen Haushalte bzw. Entnahmestellen verlässlich zu messen, sind an diesen Orten Wasserzähler verbaut, die den Wasserverbrauch genau messen.
Damit die Genauigkeit des Messeinsatzes im Wasserzähler stets korrekt ist, ist jeder Zähler auf eine Dauer von sechs Jahren geeicht. Dies garantiert letztendlich auch eine genaue Abrechnung der Wasserkosten, da nach sechs Jahren eine exakte Messung nicht mehr gewährleistet werden kann. Das heißt, dass Wasserzähler grundsätzlich alle sechs Jahre auszutauschen sind. Ungenauigkeiten im Messwerk, die daraus rersultieren, dass die Eichfrist von sechs Jahren überschritten wurde, führen zumeist zu höheren Abrechnungen, wirken sich also negativ aus. Der Wechsel des Wasserzählers steht also auch im Sinne des Verbrauchers, da etwaige Mehrkosten in der Wasserabrechnung verhindert werden können.
Die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung ist verpflichtet, den Wechsel vor Ablauf der Eichfrist durchzuführen, da dies anderenfalls nach § 60 des MessEG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.
Für den Wechsel muss der Wasserzähler selbst mitsamt dem Zählerbügel sowie das Hauptabsperrventil und die Hausinstallation zugänglich sein. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen wir keinerlei Möbel verrücken oder entfernen. Um die Termine auch bei anderen Anwesen möglichst einzuhalten, bitten wir um Verständnis, dass wir andernfalls erneut zu einem anderen Termin erscheinen müssen.